Wenn Sie einen Abstinenznachweis für die MPU erbringen müssen, stoßen Sie früher oder später auf zwei Verfahren: die Haaranalyse und das Urinscreening auf EtG (Ethylglucuronid). Viele meiner Klienten fragen mich, welches der beiden Verfahren "besser" ist oder ob sie sich eines aussuchen können. Die ehrliche Antwort: Beide Verfahren untersuchen bei Alkoholabstinenz denselben Marker EtG, unterscheiden sich aber im Probenmaterial und im abgedeckten Zeitraum. Häufig können Sie zwischen einem Urinkontrollprogramm und Haaranalysen wählen, sofern die Voraussetzungen für das jeweilige Verfahren bei Ihnen erfüllt sind.
Kurz erklärt: Beide Verfahren untersuchen den Alkoholmarker EtG, bilden aber unterschiedliche Zeiträume ab: Urin wenige Tage, Kopfhaar mehrere Monate rückwirkend. Ein Abstinenznachweis wird deshalb in der Regel entweder über ein Urinkontrollprogramm oder über wiederholte Haaranalysen geführt.
Wie funktioniert die Haaranalyse?
Beim Trinken von Alkohol entsteht im Körper unter anderem Ethylglucuronid, ein direktes Abbauprodukt. Ein kleiner Teil davon lagert sich dauerhaft ins nachwachsende Haar ein. Da Kopfhaar im Schnitt etwa einen Zentimeter pro Monat wächst, lässt sich aus einer kopfhautnahen Haarprobe rückblickend einordnen, ob der Befund mit Abstinenz vereinbar ist oder auf wiederholten beziehungsweise chronisch exzessiven Konsum hinweist. Eine genaue durchschnittliche Trinkmenge lässt sich aus dem EtG-Wert dagegen nicht berechnen, ebenso wenig wie einzelne Trinktage oder -zeitpunkte.
Für einen Alkoholabstinenznachweis werden regelmäßig die kopfhautnahen drei Zentimeter Kopfhaar beurteilt, entsprechend einem Zeitraum von etwa drei Monaten. Längeres Haar verlängert diesen anerkannten Zeitraum nicht beliebig; das Haar wird möglichst hautnah entnommen. Soll ein Zeitraum von 6 oder 12 Monaten abgedeckt werden, sind entsprechend mehrere, zeitlich passend aufeinanderfolgende Haaranalysen nötig. Bei Haaranalysen auf Drogen können andere Haarlängen und Zeiträume als bei Alkohol gelten. Bewertet wird der EtG-Gehalt im Haar in der Einheit Pikogramm pro Milligramm (pg/mg):
| EtG-Wert im Kopfhaar | Fachlich vorsichtige Einordnung |
|---|---|
| ≤ 5 pg/mg | Widerspricht einer Abstinenz nicht |
| > 5 bis < 30 pg/mg | Hinweis auf wiederholten Alkoholkonsum |
| ≥ 30 pg/mg | Hinweis auf chronisch exzessiven Alkoholkonsum |
Diese Orientierungswerte gehen auf den internationalen wissenschaftlichen Konsens der Haaranalytik (SoHT) zurück, an dem auch deutsche forensische Toxikologen mitgewirkt haben, und werden von akkreditierten Laboren in Deutschland entsprechend angewendet. Wichtig dabei: Ein Wert bis 5 pg/mg beweist eine Abstinenz nicht absolut, sondern gilt lediglich als damit vereinbar.
Wo die Haaranalyse an Grenzen stößt
Eine Haaranalyse ist kein Kalender mit einzelnen Tagen, sondern eine Einordnung über den abgedeckten Zeitraum. Der genaue Zeitpunkt, einzelne Trinkereignisse und die konsumierte Menge lassen sich daraus nicht zuverlässig bestimmen.
Bei sehr kurzem Haar (unter etwa drei Zentimetern) wird eine Standardauswertung schwierig oder unmöglich. Blondierte, gebleichte oder anderweitig stark chemisch behandelte Haare können zu vermindertem EtG-Gehalt und damit zu falsch niedrigen Werten führen; ob eine solche Probe für den Abstinenznachweis geeignet ist, hängt von der Behandlung, dem Labor und dem Kontrollprogramm ab. Färbungen und kosmetische Behandlungen müssen deshalb bei der Probenentnahme angegeben und vom Labor bewertet werden.
Körperhaar (etwa Brust-, Arm- oder Beinhaar) wächst nicht gleichmäßig und erlaubt keine ausreichend sichere zeitliche Zuordnung. Es ist deshalb für einen zeitlich genau zugeordneten Abstinenznachweis nur eingeschränkt geeignet und keine gleichwertige Standardalternative zu Kopfhaar. Ob eine Körperhaarprobe in Ihrem Fall überhaupt anerkannt wird, muss vorab mit der durchführenden Stelle geklärt werden.
Wie funktioniert das Urin-EtG-Screening?
Auch im Urin ist EtG nachweisbar, allerdings nur für einen sehr viel kürzeren Zeitraum als im Haar. EtG ist dabei meist deutlich länger nachweisbar als Ethanol selbst, häufig über ein bis mehrere Tage. Die genaue Nachweiszeit hängt von Trinkmenge, Stoffwechsel und Flüssigkeitsaufnahme ab, schwankt von Person zu Person stark und lässt sich für den Einzelfall nicht zuverlässig vorausberechnen. Man sollte sich also keinesfalls darauf verlassen, einen Test durch eine bestimmte Wartezeit sicher "bestehen" zu können.
Der in der Abstinenzkontrolle verwendete Entscheidungswert (Cut-off) liegt bei 0,1 mg/l. Er wurde in wissenschaftlichen Studien bewusst so niedrig angesetzt, dass er bereits sehr geringe, bewusste Trinkmengen erkennen kann. Ein Ergebnis unterhalb dieses Werts gilt innerhalb eines regelgerecht durchgeführten Kontrollprogramms als unauffällige Probe. Ein einzelner negativer Test belegt für sich genommen aber noch keine mehrmonatige Abstinenz, sondern nur, dass in dieser konkreten Probe kein EtG oberhalb des Entscheidungswertes festgestellt wurde.
Weil ein einzelner Urintest nur ein enges Zeitfenster abdeckt, reicht eine einmalige Untersuchung als Abstinenznachweis nicht aus. Stattdessen wird über den gesamten geforderten Zeitraum ein Kontrollprogramm mit mehreren, unangekündigten Terminen aufgebaut, und erst dieses regelkonforme Gesamtprogramm dient als Abstinenzbeleg. Wie genau das abläuft, erkläre ich ausführlich in meinem Artikel zu den CTU-Kriterien der Abstinenzkontrolle.
Wichtig: Auch bestimmte alkoholfreie Getränke und Lebensmittel können geringe Mengen Ethanol enthalten. Halten Sie sich während eines laufenden Kontrollprogramms an die Vorgaben Ihrer Kontrollstelle und meiden Sie solche Produkte, insbesondere kurz vor einer möglichen Urinabgabe. Auch kleine Ethanolmengen können dort zumindest unnötige Risiken und Interpretationsprobleme verursachen. Mehr dazu in meinem Artikel Lebensmittel mit Alkoholspuren während der Abstinenz.
Haaranalyse und Urinscreening im direkten Vergleich
| Haaranalyse | Urin-EtG | |
|---|---|---|
| Abgedeckter Zeitraum | Ca. 3 Monate rückblickend pro Probe (3 cm Kopfhaar) | Wenige Tage pro Probe |
| Aussage zu Einzeltagen | Nicht möglich, nur rückblickende Einordnung | Aussage über kürzlich zurückliegenden Konsum, keine genaue Bestimmung von Trinkzeitpunkt oder -menge |
| Terminaufwand | Wenige Termine, dafür rückblickend | Mehrere unangekündigte Termine über den gesamten Zeitraum verteilt |
| Typischer Einsatz | Wenn Urin-Termine organisatorisch schwer machbar sind oder bevorzugt | Standard-Kontrollprogramm über den gesamten Nachweiszeitraum |
Ein Abstinenznachweis wird meist entweder durch ein Urinkontrollprogramm oder durch wiederholte Haaranalysen geführt; eine Kombination ist nicht grundsätzlich erforderlich. Ein Wechsel des Verfahrens oder eine Kombination beider Verfahren kann in bestimmten Fällen möglich sein, muss dann aber lückenlos, formal korrekt und vorab mit der anerkannten Kontrollstelle abgestimmt werden, damit keine zeitlichen oder formalen Lücken entstehen. Eine zusätzliche, generell abschließende Haaranalyse nach einem Urin-Kontrollprogramm ist nicht üblich und wird normalerweise nicht von der Fahrerlaubnisbehörde verlangt.
Ob ein Abstinenznachweis erforderlich ist und wie lange er geführt werden sollte, hängt von Ihrer individuellen Vorgeschichte und der MPU-Fragestellung ab. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in der Regel die Beibringung eines MPU-Gutachtens an und formuliert die Fragestellung, schreibt aber meist nicht konkret vor, dass Urin statt Haar verwendet werden muss. Sofern beide Verfahren fachlich gleichermaßen geeignet sind, kann deshalb häufig zwischen ihnen gewählt werden. Sprechen Sie das am besten direkt mit der durchführenden Kontrollstelle ab.
Was Sie sich merken sollten
- Haar- und Urinanalysen untersuchen bei Alkoholabstinenz denselben Marker EtG, aber über unterschiedliche Zeiträume.
- Eine Haaranalyse kann bei drei Zentimetern Kopfhaar ungefähr drei Monate rückwirkend abdecken.
- Ein Urintest erfasst nur einen kurzen Zeitraum und wird deshalb innerhalb eines unangekündigten Kontrollprogramms mehrfach durchgeführt.
- Ein Abstinenznachweis wird meist entweder durch Urinkontrollen oder durch wiederholte Haaranalysen geführt; eine Kombination ist nicht grundsätzlich erforderlich.
- Entscheidend ist die CTU-konforme Durchführung: dazu gehören neben der Untersuchung in einem forensisch akkreditierten Labor auch die vorgeschriebene Einbestellung, Identitätsprüfung, überwachte Probenabgabe beziehungsweise fachgerechte Haarentnahme und eine lückenlose Dokumentation.
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Eva-Maria Merkel, Psychologin