Seit April 2024 ist Cannabis in Deutschland teilweise legal. Erwachsene dürfen seitdem bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit besitzen, bis zu 50 Gramm zu Hause lagern und bis zu drei Pflanzen zum Eigenanbau halten. In meiner Beratungspraxis erlebe ich seitdem häufiger eine gefährliche Fehleinschätzung: Viele glauben, die Legalisierung habe auch an der MPU etwas grundlegend verändert.
Das stimmt nur teilweise. Ja, es gibt einen neuen THC-Grenzwert. Aber wer glaubt, Cannabis und Autofahren seien jetzt kein Problem mehr, irrt sich erheblich.
Das Wichtigste vorab: Die Legalisierung von Cannabis ändert nichts daran, dass Fahren unter Einfluss verboten bleibt. Die MPU-Anforderungen bei Cannabis-Delikten sind nach wie vor anspruchsvoll.
Was hat sich konkret geändert?
Der bedeutendste Schritt im Straßenverkehrsrecht war die Anhebung des THC-Grenzwerts im Blutserum. Seit August 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Davor lag dieser Wert bei 1,0 ng/ml, was so niedrig war, dass schon gelegentlicher Konsum Tage zuvor zu einer Ordnungswidrigkeit führen konnte.
Der Gesetzgeber hat den Grenzwert auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen angehoben, um eine stärkere Orientierung an einer verkehrssicherheitsrelevanten Beeinträchtigung zu erreichen. Das bedeutet nicht, dass 3,5 ng/ml automatisch mit akuter Fahruntüchtigkeit gleichzusetzen sind, sondern dass der Wert als rechtlich definierte Schwelle für eine Ordnungswidrigkeit dient.
Aber Vorsicht: Der Grenzwert gilt nur als untere Schwelle für eine Ordnungswidrigkeit. Wer mit mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei Mischkonsum mit Alkohol, bei Fahranfängern unter 21 Jahren oder bei wiederholten Auffälligkeiten gelten strengere Regeln. Und eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn der Wert unter dem Grenzwert lag, sofern andere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen.
Wann wird bei Cannabis eine MPU angeordnet?
Eine MPU wird nicht automatisch angeordnet, weil jemand Cannabis konsumiert. Auslöser sind konkrete Hinweise auf eine Gefährdung im Straßenverkehr. Aus meiner Praxis heraus sind das vor allem folgende Situationen:
- Fahren unter Einfluss: Fahrt mit einem THC-Wert über dem gesetzlichen Grenzwert.
- Fehlendes Trennungsvermögen: Hinweise darauf, dass kein zuverlässiger Abstand zwischen Konsum und Fahren gehalten werden kann.
- Auffälliges Konsummuster: Bei einem Konsummuster, das Zweifel an der Fahreignung oder am sicheren Trennungsvermögen begründet, unabhängig davon, ob man es als „regelmäßig" bezeichnen würde.
- Mischkonsum: Gleichzeitiger Konsum von Cannabis und Alkohol gilt als besonders risikoreich.
- Fahranfänger und unter 21 Jahre: Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Null-Toleranz-Regel: ein Cannabisverbot im Straßenverkehr nach § 24c StVG.
- Wiederholte Auffälligkeiten: Mehrfache Verstöße führen fast immer zu einer MPU-Anordnung.
Was ist das Trennungsvermögen und warum ist es so wichtig?
Das Trennungsvermögen ist der zentrale Begriff bei der Cannabis-MPU. Es beschreibt die Fähigkeit, den Cannabiskonsum zuverlässig vom Fahren zu trennen, sicherzustellen, dass man nie unter dem Einfluss von THC ein Fahrzeug führt, und dass zwischen Konsum und Fahren zuverlässig genügend Zeit eingehalten wird.
Bei gelegentlichem Konsum und nachgewiesenem Trennungsvermögen kann ein positives MPU-Gutachten auch ohne vollständige Abstinenz möglich sein, sofern keine weiteren Eignungszweifel bestehen. Das ist der entscheidende Unterschied zu Alkohol, wo bei festgestellter Abhängigkeit fast immer Abstinenz gefordert wird. Kommen allerdings Mischkonsum, ein erkennbarer Kontrollverlust, mehrfaches Fahren unter THC-Einfluss oder weitere Persönlichkeitsauffälligkeiten hinzu, kann auch bei nur gelegentlichem Konsum Abstinenz erforderlich werden.
Aber: Gutachter prüfen das Trennungsvermögen sehr genau. Wer es nicht glaubhaft und konsistent belegen kann, hat es schwer. Die bloße Behauptung reicht nicht.
Unsicher, was in Ihrem Fall gilt?
Ich helfe Ihnen im kostenlosen Erstgespräch einzuschätzen, ob Trennungsvermögen ausreicht oder ob Abstinenz gefordert wird.
Kostenloses Erstgespräch vereinbarenWann wird Abstinenz gefordert?
Nicht bei jedem Cannabis-Delikt wird vollständige Abstinenz verlangt. Ob Abstinenz erforderlich ist, hängt vom Konsummuster ab:
| Konsummuster | Typische Anforderung |
|---|---|
| Gelegentlicher Konsum, Trennungsvermögen glaubhaft | Kein Abstinenznachweis zwingend, stabiles Trennungsverhalten belegen |
| Regelmäßiger Konsum ohne Abhängigkeit | Je nach Begutachtungsfragestellung häufig Abstinenz über 6 bis 12 Monate mit Laborwerten |
| Diagnostizierte Cannabisabhängigkeit | 12 bis 15 Monate Abstinenz, teils Entwöhnungsbehandlung |
| Mischkonsum Cannabis und Alkohol | Besonders strenge Anforderungen, häufig Abstinenz beider Substanzen erforderlich |
| Harte Drogen oder Polytoxikomanie | Dauerhaft drogenfreier Lebensstil, 12 bis 15 Monate oder mehr |
Diese Angaben sind typische Anhaltspunkte, keine starren Automatismen: Nicht jeder einmalige Mischkonsum führt zwingend zur Forderung nach Abstinenz beider Substanzen, und die genaue Dauer richtet sich immer nach der individuellen Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde und der Einschätzung im Einzelfall.
Was fragt der Gutachter bei der Cannabis-MPU?
Im Gutachtergespräch geht es nicht nur darum, ob man noch konsumiert. Gutachter wollen verstehen, welche Rolle Cannabis in Ihrem Leben gespielt hat und ob sich das zuverlässig geändert hat. Typische Fragen sind:
- Wie hat der Konsum begonnen, wie hat er sich entwickelt?
- Welche Funktion hatte Cannabis für Sie? Entspannung, soziales Ritual, Bewältigungsstrategie?
- Wie haben Sie den Konsum vom Fahren getrennt, konkret und mit Beispielen?
- Was hat sich in Ihrem Leben verändert, seitdem das Delikt passiert ist?
- Wie gehen Sie mit Situationen um, in denen Cannabis konsumiert wird?
Wer diese Fragen nicht durchdacht hat, gibt oberflächliche oder widersprüchliche Antworten. Das fällt auf.
Die häufigsten Fehler bei der Cannabis-MPU
Aus meiner Praxis heraus erlebe ich immer wieder dieselben Muster:
- Die Legalisierung als Schutzargument nutzen: „Cannabis ist doch jetzt legal" ist kein stichhaltiges Argument. Fahren unter Einfluss war und bleibt verboten.
- Konsum kleinreden: Wer seinen Konsum als „nur gelegentlich" darstellt, obwohl er regelmäßig war, verliert die Glaubwürdigkeit sofort.
- Trennungsvermögen behaupten, nicht belegen: Es reicht nicht zu sagen, man trenne Konsum und Fahren. Man muss das mit konkreten Situationen und Strategien zeigen.
- Keine Reflexion der Ursachen: Warum hat man überhaupt Cannabis konsumiert und dabei das Fahren nicht ausreichend berücksichtigt? Diese Frage muss beantwortet werden.
Häufige Fragen zur Cannabis-MPU
Muss ich nach der Cannabis-Legalisierung noch zur MPU?
Ja. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine MPU-Anordnung vorliegen, etwa nach Fahren unter Cannabiseinfluss oder bei wiederholten Auffälligkeiten, ändert die Legalisierung von Besitz und Konsum daran nichts.
Reichen 3,5 ng/ml für eine MPU?
Nicht automatisch. Der Grenzwert von 3,5 ng/ml markiert eine Ordnungswidrigkeitsschwelle im Straßenverkehr. Ob zusätzlich eine MPU angeordnet wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa Wiederholung, Mischkonsum oder weiteren Auffälligkeiten. Eine MPU kann auch unterhalb dieses Werts angeordnet werden, wenn andere Tatsachen Zweifel an der Fahreignung begründen.
Wie lange bleibt THC im Blut?
Das ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von Konsummenge, -häufigkeit und persönlichem Stoffwechsel ab. Bei gelegentlichem Konsum ist aktives THC im Blutserum meist deutlich kürzer in relevanter Konzentration nachweisbar als bei regelmäßigem Konsum. Pauschale Zeitangaben sind hier mit Vorsicht zu genießen.
Muss ich einen Abstinenznachweis machen?
Nicht zwingend bei jedem Cannabis-Delikt. Ob und für welchen Zeitraum ein Abstinenznachweis verlangt wird, richtet sich nach Konsummuster, Vorgeschichte und der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde.
Kann ich die MPU trotz gelegentlichen Konsums bestehen?
Ja, das ist bei nachgewiesenem, glaubhaftem Trennungsvermögen und ohne weitere Eignungszweifel möglich. Liegen zusätzlich Mischkonsum, ein erkennbarer Kontrollverlust oder mehrfaches Fahren unter THC-Einfluss vor, kann aber auch hier Abstinenz erforderlich werden.
Was bedeutet Trennungsvermögen genau?
Es beschreibt die zuverlässige Fähigkeit, Cannabiskonsum und Fahren strikt zu trennen, sodass zwischen Konsum und Fahrt immer ausreichend Zeit liegt und niemals unter Wirkung gefahren wird. Bloße Absichtserklärungen reichen dafür nicht aus.
Fazit: Die Legalisierung ändert nicht alles
Der Besitz und Konsum von Cannabis sind unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert worden. Fahren unter Einfluss bleibt trotzdem verboten. Diese Trennung ist der Kern, um den es bei der Cannabis-MPU geht. Wer das versteht, verinnerlicht und glaubhaft belegen kann, hat gute Chancen.
Wer die Legalisierung als Freifahrtschein missdeutet oder seinen Konsum nicht ernsthaft reflektiert hat, wird bei der MPU scheitern, auch mit dem neuen Grenzwert.
Eva-Maria Merkel